Exekution braucht einen Titel
§ 1 EO setzt einen Exekutionstitel voraus. Vor einem Titel steht die Prüfung von Anspruch, Weg zum Titel und Vollstreckbarkeit.
Exekution setzt einen vollstreckbaren Titel voraus. Vorher geht es um Anspruch, Titelweg und Risiko der Durchsetzung.
Durch das Absenden entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Fristen werden nicht automatisch gewahrt.
§ 1 EO setzt einen Exekutionstitel voraus. Vor einem Titel steht die Prüfung von Anspruch, Weg zum Titel und Vollstreckbarkeit.
Fahrnisexekution, Forderungsexekution oder andere Schritte hängen von Schuldnerdaten, Vermögenshinweisen und Kosten ab. Die Domain verspricht keine Sofortpfändung.
Nein. Der Check ist eine strukturierte Anfrage. Ein Mandat entsteht erst, wenn die Kanzlei die Übernahme ausdrücklich bestätigt.
Nein. Die Online Übermittlung wahrt keine gerichtlichen oder materiellen Fristen. Bei Fristendruck bitte zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen.
Nein. Exekution setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel voraus, etwa Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich.
Das hängt vom Forderungsgrund, der Fälligkeit und bisherigen Kommunikation ab. Eine Mahnung ist oft sinnvoll, aber nicht jede Konstellation ist gleich.