Thema

Mahnverfahren und Zahlungsbefehl.

Mahnklage und Zahlungsbefehl können bei bestimmten Geldforderungen ein effizienter Weg sein. Entscheidend sind Zuständigkeit, Bestimmtheit und erwartbare Einwendungen.

Durch das Absenden entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Fristen werden nicht automatisch gewahrt.

Einordnung

Wann das Mahnverfahren naheliegt

Das Mahnverfahren ist für bestimmte Geldforderungen vorgesehen. Nach § 244 ZPO geht es um Klagen auf Zahlung eines Geldbetrags bis 75.000 Euro, sofern kein gesetzlicher Ausschlussgrund greift.

Forderung muss beziffert und fällig sein
Schuldner muss richtig bezeichnet und erreichbar sein
Einwendungen und Auslandsbezug können den Weg verändern

Was ein Zahlungsbefehl bedeutet

Ein Zahlungsbefehl ist kein automatischer Zahlungserfolg. Nach § 246 ZPO kann der Schuldner zahlen oder fristgerecht Einspruch erheben. Bei Einspruch wird die Forderung inhaltlich weiter geprüft.

Zahlung binnen 14 Tagen nach Zustellung
Einspruch binnen vier Wochen möglich
Bei Einspruch braucht es Beweise und Prozessstrategie
Check

Was vor dem nächsten Schritt zählt.

Forderung ist beziffert und fällig
Schuldnerdaten sind vollständig
Belege und bisherige Mahnungen liegen vor
Einwendungen sind bekannt oder realistisch einschätzbar
FAQ

Kurz gefragt.

Entsteht durch den Forderungs Check ein Mandat?

Nein. Der Check ist eine strukturierte Anfrage. Ein Mandat entsteht erst, wenn die Kanzlei die Übernahme ausdrücklich bestätigt.

Wahrt das Absenden eine Frist?

Nein. Die Online Übermittlung wahrt keine gerichtlichen oder materiellen Fristen. Bei Fristendruck bitte zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen.

Kann sofort Exekution geführt werden?

Nein. Exekution setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel voraus, etwa Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich.

Muss vor einer Klage immer gemahnt werden?

Das hängt vom Forderungsgrund, der Fälligkeit und bisherigen Kommunikation ab. Eine Mahnung ist oft sinnvoll, aber nicht jede Konstellation ist gleich.

Hinweis: Die Online Anfrage wahrt keine Frist. Bei dringenden Fristen bitte zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen.