Fälligkeit zuerst prüfen
Verzug setzt voraus, dass die Forderung fällig ist. Zahlungsziel, Vertrag, Rechnung und bisherige Kommunikation müssen zusammen gelesen werden.
Vor jedem Schritt braucht es eine klare Sicht auf Fälligkeit, Verzugsfolgen, Zinsen, Kosten und Verjährungsrisiko.
Durch das Absenden entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Fristen werden nicht automatisch gewahrt.
Verzug setzt voraus, dass die Forderung fällig ist. Zahlungsziel, Vertrag, Rechnung und bisherige Kommunikation müssen zusammen gelesen werden.
§ 1000 ABGB, § 1333 ABGB und im Unternehmerverkehr §§ 455, 456 und 458 UGB geben wichtige Prüfrahmen. Ob Zinsen und Kosten ersetzt werden, hängt vom Einzelfall ab.
Nein. Der Check ist eine strukturierte Anfrage. Ein Mandat entsteht erst, wenn die Kanzlei die Übernahme ausdrücklich bestätigt.
Nein. Die Online Übermittlung wahrt keine gerichtlichen oder materiellen Fristen. Bei Fristendruck bitte zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen.
Nein. Exekution setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel voraus, etwa Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich.
Das hängt vom Forderungsgrund, der Fälligkeit und bisherigen Kommunikation ab. Eine Mahnung ist oft sinnvoll, aber nicht jede Konstellation ist gleich.